Beitragsordnung gültig ab 15.08.2011
(genehmigt anlässlich der Gründungsversammlung am 15.08.2011)
Mindestbeitrag p.a.
1a) natürliche Personen 12,00 Euro
1b) Unternehmen 50,00 Euro
1c) juristische Personen des Privatrechts 200,00 Euro
1d) Körperschaften des öffentlichen Rechts
(Gemeinden, Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände)
bis 1.000 Einwohner 100,00 Euro
bis 5.000 Einwohner 200,00 Euro
bis 10.000 Einwohner 300,00 Euro
über 10.000 Einwohner 500,00 Euro
1e) sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts 200,00 Euro
Bemerkung: Gemäß §7 Abs. 2 der Satzung ist der Beitrag innerhalb der ersten 6 Wochen des Geschäftsjahres fällig.